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12. Januar 2024, 08:05 Uhr
Vogelbrutzeit & Vogelschutz
Mit Beginn der Vogelbrutzeit am 01. März jeden Jahres sollten Sie Hecken und dichtes Strauchwerk nach Möglichkeit nicht mehr schneiden, wenn Sie auf die Vögel und Singvögel in Ihrer Nachbarschaft Rücksicht nehmen wollen.
Die Vogelbrutzeit beginnt offiziell mit dem 01. März und Endet mit dem 30. September, aber oft ist jetzt im April noch Gelegenheit, die Hecke zu schneiden. Prüfen Sie vor dem Schnitt sorgfältig, ob es schon bebrütete Nester in Ihrer Hecke oder den zu schneidenden Büschen gibt.
Im Bundesnaturschutzgesetz heißt es in Paragraph 39, dass in dieser Zeit Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze sowie Bäume nicht gefällt oder auf den Stock gesetzt, also abgeschnitten werden dürfen. Zugelassen sind aber schonendes Schneiden zur Pflege, Formerhaltung und zur Gesunderhaltung. ...lesen Sie hier den genauen Wortlaut im Gesetz
Gerne unterstützen und beraten wir Sie hierbei.
Mit freundlichem Gruß
gez. Michael Weiffenbach
Geschäftsführer
25. Februar 2023, 10:01 Uhr
Vertikutieren & Düngung
Vertikutieren beseitigt Moos und Rasenfilz. Die Gräserwurzeln bekommen mehr Sauerstoff, der Rasen wird dichter und strapazierfähiger.
Theoretisch können Sie die gesamte Gartensaison über Ihren Rasen vertikutieren. Im Herbst oder Frühling sind die Bedingungen jedoch am besten, denn dann regeneriert sich die Grünfläche am schnellsten. Ideal ist das Frühjahr, wenn der Boden vom Frost befreit ist und schon ein wenig Zeit hatte, zu trocknen.
Ob Ihr Rasen vertikutiert werden muss, können Sie ganz leicht erkennen:
Ziehen Sie eine kleine Metallharke durch die Grasnarbe und schaeun Sie , ob alte Mährückstände und Mosspolster an Zinken hängen bleiben. Auch ein starker Unkrautbewuchs ist ein deutlicher Hinweis darauf dass die Rasengräser im Wachstum gehemmt sind. Entweder ist durch Nährstoffmangel oder eben durch eine dicke Schicht Rasenfilz die Sauerstoffversorgung der Rasenwurzel behindert
Anfällig für die Bildung von Rasenfilz sind schwere luftarme Lehmböden, die zur Staunässe neigen , sowie schattige Rasenflächen.
Für eine optimale Zersetzung der Mährückstände hingegen sind ein ein gut durchlüfteter Boden, Wärme und eine gleichmäßige Wasserverorgung wichtig.
Nach dem Vertikutiervorgang sollte eine Düngung der Rasenfläche erfolgen.
Vor dem Winter sollte man den Rasen mit einem Herbstdünger stärken. Von September bis Anfang November kann der Dünger ausgebracht werden und wirkt dann bis zu zehn Wochen lang.
Gerne unterstützen und beraten wir Sie hierbei.
Mit freundlichem Gruß
gez. Michael Weiffenbach
Geschäftsführer
18. Februar 2020, 17:45 Uhr
Messen
GaLaBau 2020 - Internationale Leitmesse Urbanes
Grün und Freiräume
In diesem Jahr ist es wieder soweit die internationale Messe für GaLaBau findet statt.
"Die internationale Leitmesse für Planung, Bau und Pflege von Urban- und Grünräumen und Sportplätzen, Golfanlagen und Spielplatzbau öffnet vom 16. - 19. September 2020 zum 24. Mal ihre Tore.
Als einzige Fachmesse bietet sie an einem Ort das gesamte Angebotsspektrum von der Pflanze bis zur Maschine. Mit über 70.000 Fachbesuchern und 1.253 Ausstellern in 14 Messehallen unterstreicht die GaLaBau ihren hohen Stellenwert in der Garten- und Landschaftsbau-Branche, der grünen Wachstumsbranche.
Fachbesucher sind Betriebe des Gartenbaus, Landschaftsbaus und Freiflächenbaus, Landschaftsarchitekten sowie Planer aus Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen. Optimal ergänzt wird die GaLaBau durch spannende Aktionsflächen, Sonderschauen und Vorträge."
Auch wir halten uns durchgängig auf den neusten Stand und ergänzen unser Portfolio. Unser Ziel hierbei ist es den Kunden über die neuesten Produkte und Konzepte zu beraten um das beste Ergebnis präsentieren zu können.
Mit freundlichem Gruß
gez. Michael Weiffenbach
Geschäftsführer
07. Januar 2020, 08:05 Uhr
Vogelbrutzeit & Vogelschutz
Mit Beginn der Vogelbrutzeit am 01. März jeden Jahres sollten Sie Hecken und dichtes Strauchwerk nach Möglichkeit nicht mehr schneiden, wenn Sie auf die Vögel und Singvögel in Ihrer Nachbarschaft Rücksicht nehmen wollen.
Die Vogelbrutzeit beginnt offiziell mit dem 01. März und Endet mit dem 30. September, aber oft ist jetzt im April noch Gelegenheit, die Hecke zu schneiden. Prüfen Sie vor dem Schnitt sorgfältig, ob es schon bebrütete Nester in Ihrer Hecke oder den zu schneidenden Büschen gibt.
Im Bundesnaturschutzgesetz heißt es in Paragraph 39, dass in dieser Zeit Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze sowie Bäume nicht gefällt oder auf den Stock gesetzt, also abgeschnitten werden dürfen. Zugelassen sind aber schonendes Schneiden zur Pflege, Formerhaltung und zur Gesunderhaltung. ...lesen Sie hier den genauen Wortlaut im Gesetz
Gerne unterstützen und beraten wir Sie hierbei.
Mit freundlichem Gruß
gez. Michael Weiffenbach
Geschäftsführer